09.05.2024
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Sorgfaltspflichten - Beschwerdeverfahren

Remmers legt bei eigenem Verhalten, unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen im In- und Ausland, ebenso wie bei dem Verhalten seiner Zulieferer größten Wert auf die Einhaltung sämtlicher menschenrechtlicher und umweltbezogener Gesetze, Regelungen und der selbstauferlegten Compliance-Verhaltensgrundsätze. Unser Bemühen ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken frühzeitig zu erkennen, die Folgen hieraus zu minimieren und Pflichtverletzungen abzustellen. Um unserer Verantwortung gerecht zu werden, ist es wichtig, dass wir Kenntnis von solchen Risiken und Pflichtverletzungen erlangen.

Remmers hat daher ein Beschwerdeverfahren i. S. d. § 8 Abs. 1 LkSG eingerichtet, welches Jedermann ermöglicht, auf Missstände und Risiken in den Lieferketten hinzuweisen. Auf Wunsch auch vollkommen anonym. Alle eingehenden Meldungen werden von unserem externen Menschenrechtsbeauftragten umgehend geprüft. Verdachtsfälle werden untersucht und Verstößen wird nachgegangen.

Dem Beschwerdeverfahren liegt eine Verfahrensordnung i.S.d. § 8 Abs. 2 LkSG zugrunde.

Zur Meldung unmittelbarer Gefahren für Leib und Leben wenden Sie sich im Zweifel bitte telefonisch an die zuständigen Rettungskräfte. Bitte sehen Sie ferner von Kundenanfragen oder Beschwerden zu Produkten von Remmers über dieses Portal ab und wenden sich in diesem Fall direkt an Ihren Händler. Bitte beachten Sie schließlich, dass bewusst falsch abgegebene Hinweise straf- und arbeitsrechtliche Konsequenzen für Sie und etwaige Dritte nach sich ziehen können. Bitte wahren Sie zudem etwaige Geschäftsgeheimnisse Ihres Arbeitgebers.

Beschwerden können über die folgenden Meldekanäle abgegeben werden

Telefonisch

+49 152 54 64 85 68

Postalisch

SGP Rechtsanwälte
Bahnhofstraße 41
89231 Neu-Ulm

Digitales Beschwerdesystem

Über das digitale Beschwerdesystem können Beschwerden oder Hinweise vollständig anonym abgegeben werden. Auf Wunsch kann mittels elektronischem Postfach auch ein anonymer Dialog mit unserer Meldestelle geführt werden. Bitte nutzen Sie das digitale Postfach nur, wenn Sie fürchten, durch eine anderweitige Kontaktaufnahme zur Meldestelle persönliche Nachteile zu erleiden, wie zum Beispiel arbeitsrechtliche Sanktionen oder soziale oder wirtschaftliche Benachteiligungen. Das digitale Hinweisgebersystem ermöglicht Meldungen zu Verstößen gegen interne Richtlinien, Gesetze oder Verhaltensgrundsätze unter Wahrung ihrer eigenen Identität. Absolute Anonymität auch in der Korrespondenz ist in jedem Fall technisch garantiert, sofern Sie selbst keine Informationen preisgeben, welche Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Bitte beachten Sie daher folgendes:

Bitte geben Sie keine persönlichen Daten, wie z. B. Ihren Namen oder sonstige Informationen an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über eine sichere Internet-Verbindung kommunizieren. (Dargestellt durch das Schloss-Symbol in Ihrem Browser).

Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit nicht den Computer an Ihrem Arbeitsplatz, wenn Ihr Arbeitgeber von dem Sachverhalt betroffen ist, den Sie melden möchten.

Verfahrensordnung

Hier können Sie die Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren herunterladen: