09.05.2024
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Sorgfaltspflichten - Zuständigkeiten

Die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind bei Remmers zweigeteilt organisiert:

Der Vorstand der Remmers Gruppe AG hat im Jahre 2023

Herrn Heiko Dirks
(Vorstand)
Remmers Gruppe AG
Bernhard-Remmers-Straße 13
49624 Löningen

mit der Überwachung des Risikomanagements gem. § 4 Abs. 3 LkSG bei Remmers betraut. Herr Olschewski ist erster Ansprechpartner für alle menschenrechts- und umweltbezogenen Belange von Mitarbeitenden, Behörden, Kunden und Zulieferern.

Daneben hat Remmers einen Rechtsanwalt als (externen) Menschenrechtsbeauftragten (TÜV) bestellt, welcher das Risikomanagement in den Lieferketten ergänzend überwacht und die intern zuständigen Personen fortgesetzt berät. Der externe Menschenrechtsbeauftragte gewährleistet als Ombudsmann auch die Vertraulichkeit der Identität von Hinweisgebenden und Beschwerdeführerenden. Der bestellte externe Menschenrechtsbeauftragte handelt unparteiisch, ist nicht weisungsgebunden und obliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.

Als externer Menschenrechtsbeauftragter ist bestellt:

Rechtsanwalt Robert D. Buchmann
Menschenrechtsbeauftragter (TÜV)
Wirtschaftsmediator (CVM)
SGP Rechtsawälte GmbH
Oskar-von-Miller-Ring 34-36
80333 München